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!Sonderregelungen zur COVID-19 Pandemie!

Datum 01.01.2022

Derzeit sind aufgrund der aktuellen Sachlage Termine nur in besonderen Einzelfällen nach vorheriger Absprache möglich. Grundsätzlich sind die Mitarbeiter des Amtes telefonisch über die Zentrale zu erreichen. Informationen zur Erreichbarkeit unserer Behörde für Freizeit- bzw. Berufsschifffahrt.

Die Bearbeitung der Anträge für Kleinfahrzeuge kann auf Grund der derzeitigen COVID-19 Pandemie nicht in den Räumen des Schifffahrtsbüro durchgeführt werden. Die aufgeführten Öffunungszeiten sind außer Kraft gesetzt.

Öffnung des Schifffahrtsbüros für Kunden der Berufsschifffahrt nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Folgende Amtshandlungen können durchgeführt werden:

  • Ausstellen und Kontrolle von Schifferdienstbüchern
  • Öffnen von Bordbüchern und Ölkontrollbüchern
  • Einreichen einer Patentverlängerung

Bitte beachten Sie, dass folgende Hygieneregeln zu Ihrem eigenen und unseren Schutz zu befolgen sind:

  • Tragen eines medizinischen Mund- Nasenschutzes
  • Dokumente und Anträge müssen vollständig und vorher ausgefüllt sein.
  • Es werden immer max. 2 Personen gleichzeitig das Amtsgebäude betreten dürfen.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 m untereinander muss gewährleistet sein.
  • Vor Einlass in das Amtsgebäude ist eine Selbstauskunft über den Gesundheitszustand auszufüllen.
  • Informationen zur Erreichbarkeit unserer Behörde für Freizeit- bzw. Berufsschifffahrt.