Jeder, der eine Anlage an einer Bundeswasserstraße errichten
bzw. betreiben möchte oder beabsichtigt, eine Baumaßnahme durchzuführen, benötigt in der Regel eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (ssG) nach § 31 des Bundeswasserstraßengesetzes (
WaStrG).