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Liegenschaftsmanagement

Die Bundeswasserstraßen sind privatrechtliches Eigentum des Bundes im Sinne des bürgerlichen Rechts. Ihre öffentlich-rechtliche Zweckbindung als Verkehrsweg hat jedoch Vorrang vor privaten Interessen. Die Liegenschaften - bundesweit rund 232.000 ha Wasserflächen (ohne Seewasserstraßen) und 20.000 ha Landflächen - werden von den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern verwaltet. Die Aufgaben des Liegenschaftsmanagement sind:

  • Vermietung und Verpachtung von Land- und Wasserflächen durch Abschluss von Nutzungsverträgen
  • Sichern von dinglichen Rechten an Grundstücken wie Leitungs- und Wegerechte
  • Wahrnehmung von Eigentümerinteressen des Bundes bei öffentlichen und privaten Vorhaben
  • Erwerb und Verkauf von Grundstücken

Falls Dritte das Eigentum der WSV dauerhaft oder für Veranstaltungen nutzen wollen, muss neben einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung auch ein Nutzung-, Pacht- oder Gestattungsvertrag mit dem jeweils zuständigen Wassertraßen- und Schifffahrtsamt auf privat-rechlticher Basis abgeschlossen werden. Die Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2604 Nutzungsentgelte ist das von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) bei der Verwaltung der Bundeswasserstraßen zu beachtende Regelwerk zur Ermittlung privatrechtlicher Nutzungsentgelte (Miete, Pacht, Gestattung). Bei Fragen/ Anfragen zur Nutzung, Pacht, Gestattung etc. in unserem Zuständigkeitsbereich uns gerne direkt z.B. telefonisch ansprechen.

Für den Ausbau von Bundeswasserstraßen sind Grundstücke in erheblichem Umfang bereitzustellen, zu verwalten und anschließend zu verwerten. Beispielhaft sei hier der Flächenbedarf für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Fahrrinnenanpassung aufgeführt, für den das WSA Elbe-Nordsee zuständig ist.

Vor der Flächenbereitstellung für Ausbaumaßnahmen sind die rechtlichen Voraussetzungen durch ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren zu schaffen. Innerhalb dieses Verfahrens wird die Planung öffentlich ausgelegt und jeder betroffene Eigentümer hat die Möglichkeit, Einwendungen zur der Planung abzugeben. Der erforderliche Eingriff in das Eigentum wird auf der Grundlage der technischen Ausbauplanung und der landschaftspflegerischen Begleitplanung in den Grunderwerbsplänen und Verzeichnissen dokumentiert. Nachdem ein rechtskräftiger Beschluss für das Planfeststellungsverfahren vorliegt, können alle erforderlichen Verträge mit den Grundstückseigentümern bzw. Nutzungsberechtigten abgeschlossen werden.

Das Bild zeigt die Liegenschaften des WSA Elbe-Nordsee bei Brunsbüttel Liegenschaften des WSA Elbe-Nordsee bei Brunsbüttel Quelle: geoportal.wsv.res.bund.de/

Für die Erledigung der umfangreichen Aufgaben in der Liegenschaftsverwaltung wird eine für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung entwickelte bundeseinheitliche Datenbank auf der Basis SAP verwendet. Das Liegenschaftsinformationssystem "LIS" besteht aus Modulen für die Sachdatenverwaltung und einem Grafikmodul mit GIS-Funktionalität der Firma ESRI. Darin werden rund 65.000 Flurstücke, 4.000 Pfandrechte sowie 47.000 Nutzungsverträge geführt. Die Geschäftsprozesse für die Vermietung und Verpachtung, Steuern und Abgaben, Grundstücksbewertung sowie den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken werden durch einen interaktiven Workflow unterstützt.