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Lots- & Patentwesen

Lotswesen

Seelotsen sind Berater der Schiffsführungen. In schwierigen und viel befahrenen Revieren bringen sie ihre umfassenden Revierkenntnisse und ihre Erfahrung ein. Damit tragen sie einen entscheidenden Teil zur Sicherheit der Schifffahrt bei.

Informationen zum Thema 'Lotswesen' finden Sie im Internetauftritt der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.

Patentwesen

Die Patent- bzw. Führerscheinpflicht gilt gleichermaßen für die Berufsschifffahrt als auch für die Sportschifffahrt.

Wer auf einer Wasserstraße ein Fahrzeug eigenverantwortlich als Schiffsführer oder Bootsführer steuern will, bedarf eines Patentes oder einer Fahrerlaubnis. Die Patente und Fahrerlaubnisse werden nach einer Prüfung erteilt, die von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durchgeführt werden.

Informationen zum Thema "Patente / Führerscheine für Wasserfahrzeuge" finden Sie im Internetauftritt unserer vorgesetzten Behörde, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.