Nautik
Die Nautik des WSA Elbe-Nordsee ist dafür zuständig, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Revier gewährleistet ist. Gesetzliche Grundlagen dafür bieten die Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO ), Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) sowie die Kollisionsverhütungsregeln (KVR). Weitere Rechtsverordnungen, Gesetze und Richtlinien im Schifffahrtsrecht finden Sie hier.
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse ist die Nautik des WSA Elbe-Nordsee die zuständige Ordnungsbehörde, die die Einhaltung der Verkehrsvorschriften überwacht und zugleich Dienstleister im Interesse ihrer Kunden und der WSV ist. Zu den wesentlichen Aufgaben der Nautik des WSA Elbe-Nordsee zählen hierbei:
- die Erstellung und Veröffentlichung von Verkehrsinformationen (BfS) unter Beteiligung der Verkehrszentralen sowie aller sonstiger Stellen
- Überwachung der Fahrwasserverhältnisse
- die Erteilung von Schifffahrtspolizeilicher Genehmigungen und Verfügungen
- Überprüfen der Lotsannahmepflicht und einer möglichen Befreiung
- die Aufbereitung und Bereitstellung von Verkehrsdaten
- die Ausstellung und Prüfung von Schifferdienstbüchern
- die Erteilung von amtlichen Kennzeichen für Kleinfahrzeuge & Sportboote
Wasserstraßenüberwachung
Die Bundesrepublik Deutschland ist Eigentümerin der Bundeswasserstraßen und verwaltet diese durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes.
Der WSV obliegt der gesetzliche Auftrag für sicher befahrbare und bedarfsgerechte Wasserstraßen sowie für einen geordneten Schiffsverkehr zu sorgen. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Elbe-Nordsee nimmt diese Aufgabe in seinem Zuständigkeitsbereich an Nordsee, Elbe, Eider und den Nebenflüssen der Eider und Elbe wahr.