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Havariebekämpfung

Die Abwehr von Gefahren für die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs, die Verhütung von der Seeschifffahrt ausgehenden Gefahren (Schifffahrtspolizei) und schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immisionsschutzgesetzes (BImSchG) auf den Seewasserstraßen und den nach See hin begrenzten Binnenwasserstraßen sowie in den an ihnen gelegenen bundeseigenen Häfen obliegen dem Bund.

Tonnenleger JG Repsold vor dem havarierten Holzfrachter Pallas Pallas Tonnenleger "Johann Georg Repsold " vor dem havarierten Holzfrachter Pallas, Oktober 1998 Quelle: WSA Elbe-Nordsee

Das WSA Elbe-Nordsee ist ein ausführendes Organ, welches diese Aufgaben an der Schleswig-Holsteinischen Westküste wahrnimmt. Jedes Verkehrsereignis im Revier liegt deshalb in der Zuständigkeit des WSA Elbe-Nordsee. Erstmaßnahmen bei allen Unfallereignissen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs betreffen, werden vom Wasserstraßen- und Schifffahrtamt festgelegt und getätigt.

Erst wenn eine Vielzahl von Menschenleben, Sachgüter von bedeutendem Wert, die Umwelt oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gefährdet sind oder eine Störung dieser Schutzgüter bereits eingetreten ist und zur Beseitigung dieser Gefahrenlage die Mittel und Kräfte des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes nicht ausreichen und/oder eine einheitliche Führung mehrerer Aufgaben erforderlich ist, übernimmt das seit dem 01. Januar 2003 eingesetzte Havariekommando in Cuxhaven die Unfallabarbeitung.

Diese Einrichtung bündelt die Verantwortung für die Planung, Vorbereitung, Übung und Durchführung von Maßnahmen zur Verletztenversorgung, zur Schadstoffunfallbekämpfung, zur Brandbekämpfung, zur Hilfeleistung sowie zur Gefahrenabwehr bezogenen Bergung bei komplexen Schadenslagen auf See und einer strukturierten Öffentlichkeitsarbeit.

Für eine erste Aufnahme von Havariemeldungen im Geschäftsbereich des WSA Elbe-Nordsee: Kontakt Schifffahrtsbüro

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