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Schifffahrt

Post-Panmax Container Post-Panmax Container Post-Panmax Container L.: 320m, B.: 43m, T.: 14,5m (Vor dem Anleger Blankenese) Quelle: WSA Elbe-Nordsee

"Wir sorgen für die Leichtigket und Sicherheit des Schiffsverkehrs"

Aufgabe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist es, neben Bau, Betrieb und Unterhaltung von Bundeswasserstraßen und ihrer Anlagen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zusorgen.

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSÄ) verfolgen diese Aufgaben in ihren Zuständigkeitsbereichen. Der Zuständigkeitsbereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (WSA) Elbe-Nordsee beginnt an der unteren Grenze des Hamburger Hafens bei Elbe Strom-km 638,9 (Tinsdal bei Wedel) und endet in der Nordsee an der Grenze zu Dänemark und der äußeren Grenze der "Ausschließlichen Wirtschaftszone".

Die See- und Binnenschifffahrtsstraßen sind aufgrund der örtlichen Begebenheiten sowie der Abmessungen der angrenzenden Bauwerke nicht uneingeschränkt nutzbar. Somit sind für die Wasserstraßen Einschränkungen vorgegeben, mit welchen Längen, Breiten, Höhen, Tiefgängen und Geschwindigkeiten Fahrzeuge verkehren dürfen.

Um die Leichtigkeit und Sicherheit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten werden die Schifffahrtsstraßen und die geltenden Einschränkungen durch sogenannte Schifffahrtszeichen markiert und die Einhaltung der Verkehrsvorschriften durch die Nautik und die Verkehrszentralen überwacht. Im stark befahrenen Revier des WSA Elbe-Nordsee kommt insbesondere den Verkehrszentralen, die die Schifffahrt durch Hinweise und Empfehlungen unterstützen sowie den Verkehr regeln und lenken in Brunsbüttel und Cuxhaven eine große Bedeutung zu.

Gibt es besondere Vorkommnisse auf den Wasserstraßen (z.B. Schleusensperrungen, verminderte Durchfahrtshöhen, Mindertiefen o.ä.), die den Schiffsverkehr beeinträchtigen können, gibt die Nautik über die Platform ELWIS Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) heraus. Über die Platform Pegelonline werden zusätzlich aktuelle Pegeldaten an den Wasserstraßen bereitgestellt.

Zudem sind die Schifffahrtsbüros an den jeweiligen Dienstort (Cuxhaven, Hamburg und Tönning) zuständig für die Ausstellung oder Änderungen von Schifferdienstbüchern, die Erteilung von Schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen (SpG) sowie Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen.