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Zutsändigkeitsbereich des WSA Elbe-Nordsee

Der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) sind Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSÄ) und Wasserstraßen-Neubauämter nachgeordnet. Zu den WSÄ gehören regional deren Außenbezirke mit Betriebsstellen, wie z. B. Schleusen, Sperrwerke sowie Bauhöfe. Sieben Außenbezirke, drei Bauhöfe und zwei Verkehrszentralen sind dem WSA Elbe-Nordsee unterstellt.

Der Zuständigkeitsbereich des WSA Elbe-Nordsee erstreckt sich stromab der Grenze der Freien und Hansestadt Hamburg über die Elbe und ihre Nebenflüsse bis hin zu den Grenzen der Ausschließlichen Wirtschaftszone der BRD in der Nordsee und der seeseitigen Grenze zu Dänemark. Auch die Eider fällt mit dem Nebenfluss Sorge in den Zuständigkeitsbereich des WSA Elbe-Nordsee.

Das Bild zeigt den Zuständigkeitsbereich des WSA Elbe-Nordsee Zuständigkeitsbereich des WSA Elbe-Nordsee Zuständigkeitsbereich des WSA Elbe-Nordsee mit seinen 3 Dienstorten Quelle: WSA Elbe-Nordsee

Unterhalb der Delegationsstrecke Hamburg der Bundeswasserstraße Elbe liegt die Zuständigkeit ab dem Elbe-km 638,1 (Tinsdal) beim WSA Elbe-Nordsee. Hinzu kommt der Bereich der Hahnöfer Nebenelbe, die Este-Zufahrt mit dem Mühlenberger Loch sowie alle Nebenflüsse der der Unter- und Außenelbe, die als Wasserstraßen dienen.

In der Nordsee erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich des WSA Elbe-Nordsee bis zu den Grenzen der Auschließlichen Wirtschaftzone und Dänemarks im Anschluss an die Elbmündung. Dieser umfasst ca. 32 000 km² Wasserfläche, innerhalb der die Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs beim WSA Elbe-Nordsee liegt.

Von Ihrer Mündung in die Nordsee bis zur Quelle in Rendsburg gehört die Eider sowie ihr Nebenfluss die Sorge als Binnenwasserstraße zum WSA Elbe-Nordsee.